Entflechtungsmittel müssen in kommunale Verkehrsprojekte fließen

21.06.2013

CDU-FRAKTION BEANTRAGT ZWECKBINDUNG IM REGIONALRAT

Das Bundesfinanzministerium hat im Zuge der Verhandlungen zu den Hochwasserhilfen die Zuweisung der sogenannten Entflechtungsmittel in Höhe von jährlich 1,335 Milliarden Euro an die Länder bis 2019 verlängert. "Die Verlängerung der Förderung durch den Bund ist eine gute Nachricht für alle Kommunen", so CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Götz.

Mit den Geldern sollen je zur Hälfte kommunale Verkehrswege sowie der Öffentliche Personennahverkehr gefördert und ausgebaut werden. Für NRW hat der Bund jährlich 260 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt und wird dies bis 2019 auch weiterhin tun. "Nachdem die Landesregierung für 2013 nur 38,02 Millionen Euro der Fördermittel bereitgestellt hat, fordern wir diese nun auf, die bis 2019 fließenden Gelder in Gänze zweckgebunden für kommunale Verkehrsprojekte zur Verfügung zu stellen", verlangt Karsten Möring, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln.
Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass die Gelder ab 2014 ohne jede Zweckbindung für kommunale Verkehrsinvestitionen an die Länder fließen. Möring befürchtet, dass "der Finanzminister die Gelder für andere Haushaltsposten des sowieso verfassungswidrigen rot-grünen Haushalts abzweigt" und somit die dringend benötigte Sanierung und der Bau kommunaler Straßen weiterhin aufgeschoben werden. " Wir werden darauf achten, dass die Gelder gemäß des vom Landtag beschlossenen Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz eingesetzt werden", so Möring.
Deshalb beantragt die CDU-Fraktion für die Regionalratssitzung am 05. Juli eine Zweckbindung der Mittel sowie die Erstellung neuer Förderlisten auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.