Der Braunkohlenausschuss, der die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne trifft und deren Aufstellung beschließt, setzt sich aus Mitgliedern der vom Braunkohleabbau betroffenen Kreise zusammen. Die Braunkohlenpläne werden auf Grundlage der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen erarbeitet. Sie legen die Ziele der Raumplanung im Braunkohlengebiet fest, um eine geordnete Braunkohlenplanung zu gewährleisten. Dem Braunkohlenausschuss gehören drei verschiedene Personengruppen an:
Die Kommunale Bank
Wahl durch die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte des Braunkohlenplangebiets. Mitglieder der Kommunalen Bank müssen aus dem Braunkohlenplangebiet stammen.
Die Regionale Bank
Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrats. Mitglieder der Regionalen Bank sollen nicht im Braunkohlenplangebiet wohnhaft sein. Sowohl die Kommunale als auch die Regionale Bank müssen dem Ergebnis der Gemeinderatswahlen in den Regierungsbezirken entsprechen.
Die Funktionale Bank
Berufung durch die Regionalräte auf Vorschlag der betreffenden Organisationen (IHK, Landwirtschaftskammer, Handwerkskammern, Gewerkschaften, Naturschutzverbände u.a.)