Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und FDP

27.09.2017

Rheinspange 553 - Verkehrsentlastung für die Region auf der Straße und Schiene

Die Region Köln/Bonn ist ein wachsender Ballungsraum. Rheinbrücken sind in diesem Bereich besondere verkehrliche Nadelöhre der Infrastruktur. Der Bundesverkehrswegeplan stuft den Bau einer Autobahnquerspange zwischen der A59 und der A555 mit einer neuen Rheinquerung daher richtigerweise in den "Vordringlichen Bedarf" ein.

Die neue Rheinquerung besitzt für das südliche Rheinland eine enorme Bedeutung und wird dringend benötigte neue Verkehrsbeziehungen für die Region beiderseits des Rheins bringen. Die Verbesserung der regionalen Infrastruktur darf allerdings nicht isoliert nach Verkehrsträgern betrachtet werden. Neben dem Blick auf die Straßen – einschließlich Rad- und Gehwege – bietet die zusätzliche Rheinquerung die Chance, die Verkehrsströme ganzheitlich zu betrachten und damit den Schienenverkehr einzubeziehen. Von Beginn an müssen die Planungsträger gemeinsam planen. Alternativ könnten Land und Bund das gesamte Projekt auch an eine gemeinsame Planungsgesellschaft übertragen, damit man im späteren Verfahren nicht Gefahr läuft, unnötige planerische oder zeitliche Probleme zu bekommen.

Das angestrebte frühe öffentliche Beteiligungsverfahren von Straßen.NRW für alle interessierten Menschen und Institutionen der Region ohne jegliche Vorfestlegung auf die möglichen Trassenführungen begrüßt der Regionalrat Köln. Neben dem sogenannten "Beteiligungsscoping" ist es aus der Sicht des Regionalrates jedoch wichtig, ein politisches Beteiligungsgremium einzurichten, das den Prozess der genauen Trassenfindung der Rheinquerung begleitet. Hier sollten insbesondere Vertreter der Politik und Verwaltung des Regionalrates und der Bezirksregierung Köln, des Rhein-Sieg-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises und der Städte Köln, Niederkassel, Wesseling und Troisdorf sowie dem NVR einbezogen werden. Dies entspricht den betroffenen Gebietskörperschaften des derzeitigen Untersuchungsraums von Straßen.NRW. Sobald die Trassenführung feststeht, würde das Gremium entsprechend um die nicht mehr tangierten Gebietskörperschaften gekürzt.

Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP am 29. September 2017 beschlossen, DIE GRÜNEN stimmten dagegen.