Bereits im vergangenen Jahr haben wir Ihnen mit unserem letzten Newsletter eine Übersicht über die weiteren Verfahrensschritte zum Teilplan Erneuerbare Energien gegeben.
Regionalplanverfahren haben nicht ganz einfache Spielregeln, die eingehalten werden müssen, um am Ende des Prozesses einen rechtssicheren Plan fehlerfrei aufzustellen. Der Teilplan Erneuerbare Energien befindet sich erst ganz am Anfang des formalen Erstellungsprozesses. Grundlage ist die Potentialstudie des LANUV und die daraus entwickelten Kriterien zur Ausweisung von grundsätzlich geeigneten Flächen für die Windenergie. Alle am 20. Dezember im Aufstellungsbeschluss des Regionalrats Köln abgebildeten Flächen erfüllen diese Kriterien und müssen am Ende des Prozesses eine gesetzliche vorgegebene Fläche von knapp 16.000 ha im Regierungsbezirk Köln erreichen. Mit dem vorgenommenen Aufstellungsbeschluss/Beschluss zur Offenlage und der Beteiligung im Rahmen der Frist vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 können alle Betroffenen ihre Einwendungen/Anregungen zu den vorgeschlagenen Flächen machen, die anschließend eine Bewertung durch die Bezirksregierung erfahren und am Ende trifft der Regionalrat über jede einzelne Einwendung eine Abwägungsentscheidung.
Erst wenn alle Stellungnahmen aus der Beteiligung auf dem Tisch liegen, werden sich die Regionalratsfraktionen mit allen Einzelfällen ergebnisoffen befassen. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Teilplan Erneuerbare Energien am 20. Dezember ist somit noch keine finale Entscheidung über die endgültigen Standorte für Windenergieanlagen getroffen worden!
Die Planunterlage kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://url.nrw/regionalplanungsverfahren
oder über den Link:
https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticate
Passwort: TPEE
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