Stefan Götz zum Vorsitzenden des Braunkohlenausschuss wiedergewählt

23.01.2015

ANRUFUNGSSTELLE BERGSCHÄDEN SOLL IM RHEINISCHEN REVIER BLEIBEN

Der Braunkohlenausschuss des Rheinischen Braunkohlereviers hat auf seiner konstituierenden Sitzung Stefan Götz (CDU) mit 36 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme mit großer Mehrheit zum Vorsitzenden gewählt.

Götz, der über große Erfahrung in Verfahren und Angelegenheiten in Sachen Braunkohle verfügt, prophezeit eine spannende aber auch durch die angekündigte Leitentscheidung der Landesregierung zu Garzweiler II herausfordernde Periode für den Braunkohlenausschuss. „Wir erwarten von der Landesregierung in Punkto Leitentscheidung ein zügiges Verfahren mit eindeutigen Ergebnissen, damit die betroffenen Menschen schnell Klarheit bekommen. Dazu gehört auch die Festlegung einer neuen Abbaukante, sollte die Tagebauentwicklung tatsächlich nicht wie bisher geplant umgesetzt werden.“

Der Braunkohlenausschuss hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass die Anrufungsstelle Bergschäden weiterhin im Rheinischen Braunkohlegebiet angesiedelt bleiben soll. Bei der Anrufungsstelle wird geklärt, ob ein bspw. am Haus entstandener Schaden ursächlich durch den Tagebaubetrieb entstanden ist. Kann dies nachgewiesen werden, ist der Tagebaubetreibende dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.

Die bisherige Regelung zur Betreuung dieser Fälle war zum 31.12.2014 ausgelaufen. Derzeit wird überlegt, wo die Anrufungsstelle in Zukunft angedockt werden kann. Bis eine Lösung gefunden ist, wird die Bezirksregierung der Betreuung wie bisher übernehmen. Der Braunkohlenausschuss wird dann voraussichtlich in der Sitzung am 22. Juni über den neuen Standort entscheiden.