Landesregierung genehmigt Teilplan im Braunkohlenplan Garzweiler II

19.06.2020

Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung

Mit Datum vom 17. Juni hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit fachlich weiterhin involvierten Landesministerien und dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen den vom Braunkohlenausschuss am 06.12.2019 aufgestellten Teilplan zur Sicherung einer Rheinwassertransportleitung im Rahmen des aufgestellten Braunkohlenplans Garzweiler II, genehmigt. "Dies ist ein wichtiger Meilenstein für diese vom Tagebau betroffene Region", freute sich der Vorsitzende des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln, Stefan Götz. Der jetzt genehmigte Teilplan diene der raumordnerischen Sicherung einer Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung vom Rhein, einschließlich einer Entnahmestelle und eines Pumpbauwerks am Rhein, bis zum RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. "Die Erforderlichkeit einer Rheinwassertransportleitung wurde bereits im Braunkohlenplan Garzweiler II vom 31.03.1995 festgelegt", so Götz. Der Tagebau hinterlasse durch Auskohlung und Verbringung von Massen zur vollständigen Verfüllung nach Garzweiler I ein Restloch, das nur als See rekultiviert werden könnte. Dieser sei aus bergbautechnischen und landesplanerischen Gründen mit Fremdwasser zu befüllen. Schließlich sei die Zuführung von Fremdwasser ebenso aus ökologischen und wasserwirtschaftlichen Gründen geboten, so Götz weiter.